Im Trauerfall
Im Trauerfall
Wenn ein Angehöriger stirbt, wird zunächst ein Arzt gerufen, der den Tod feststellt und die Umstände auf einem Totenschein vermerkt. Der Totenschein ist zusammen mit dem Personalausweis zur Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt notwendig. Der Totenschein und die Sterbeurkunde sind auch unabdingbar für die Bestattung, für Krankenkasse und Rententräger, Testament und Kontoauflösung.
Wenn nicht schon vor dem Tod ein Bestattungsinstitut kontaktiert wurde, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, einen Bestatter zu wählen, der den Verstorbenen bettet und überführt. Sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat, können Sie bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause Abschied nehmen – ihr Bestatter unterstützt Sie bei allen Fragen um eine Hausaufbahrung und kümmert sich um die anschließende Überführung des Leichnams.
Papiere und Policen werden benötigt. Angehörige müssen informiert, die Art der Bestattung gewählt und eine Trauerfeier geplant werden. Auch die Kosten der Bestattung sind in der Planung zu berücksichtigen.
Wir als Bestatter helfen bei allen Entscheidungen, berücksichtigen dabei Ihre Wünsche und Bedenken und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten. Dabei stehen immer Sie als Trauernde im Mittelpunkt unserer Bemühungen, um Ihre Tage der Trauer und des Abschieds sowohl rational als emotional so angenehm wie möglich zu gestalten.
Bestattungen Brüsewitz-Wegener e.K.
Podbielskistr. 380
30659 Hannover
Tel: 0511 / 60 43 222
Fax: 0511 / 60 44 295